Pflegekasse
Ab dem 1.7.2023 wird der Pflegekassembeitrag erhöht.
Bei einem Kind erfolgt eine Reduzierung, wie bereits jetzt.
Bei mehreren Kindern, erfolgt eine weitere Herabsetzung nach Anzahl der Kinder, max. fünf.
Die erhöhte Kinderzahl gilt für die Kinder, die das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Der Arbeiutgeber erkennt die Kinderzahl nur bei Steuerklasse II, III oder IV.
Daraus folgt, dass Sie Ihrem Arbeitgeber bei der Steuerklasse V oder VI
die Kinder mit Geburtdatum bekannt geben müssen.
Sollten Sie bei Steuerklasse II, III oder IV, bei Kindern über 18 Jahre, die noch in Ausbildung
sind, keinen Lohnsteuerermäßigungsantrag gestellt haben, fehlen diese und müssen auch
dem Arbeitgeber gemeldet werden.